NKK Immobilien.

Wir leben hanseatische Tugenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage aller
Verträge zwischen NKK Immobilien und seinen Kunden
über die angebotenen Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge
mit demselben Kunden, ohne dass sie in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden
müssen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die NKK Immobilien ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmung gilt auch dann, wenn Leistungen
der NKK Immobilien in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausgeführt werden.

§ 2 Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

1. Der Anspruch auf Provision (Courtage) entsteht mit Abschluss des
rechtswirksamen Hauptvertrages (Miet- oder Kaufvertrag).

2. Kaufobjekte:
Beim Verkauf eines Objektes erheben die NKK Immobilien eine Courtage in Höhe von 3,57 %
des Kaufpreises einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 % MwSt. – Stand März 2026).

• Die Courtage ist vom Käufer zu zahlen.

• Die Zahlung ist verdient, fällig und zahlbar nach erfolgter notarieller
Beurkundung des Kaufvertrages.

• Mit den Verkäufern wird eine Provisionsvereinbarung in gleicher Höhe
abgeschlossen, soweit dies individuell vereinbart wurde.

• Durch den Kaufvertrag entsteht ein Zahlungsanspruch der NKK Immobilien
gegenüber dem Käufer (deklaratorische Maklerklausel).

3. Mietobjekte privat:

Bei Abschluss eines Mietvertrages beträgt die Maklerprovision in der Regel 2
Netto-Monatsmieten.

• Die Provision ist nach Abschluss des Mietvertrages fällig und zahlbar.

4. Mietobjekte gewerblich:

Der Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages unterliegt z.Zt. keiner
gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Höhe der Maklerprovision.
Diese wird individuell vereinbart.

• Die Provision ist nach Abschluss des Mietvertrages fällig und zahlbar.

5. Leistungen des Maklers, die über die Vermittlung hinausgehen (z. B. zusätzliche
Serviceleistungen), können gesondert in Rechnung gestellt werden und sind
ebenfalls innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

§ 3 Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch besteht auch für Folgegeschäfte, die in engem zeitlichem und
inhaltlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertrag stehen.
Folgegeschäfte sind z. B. Erweiterungen oder Änderungen des abgeschlossenen
Vertrags.

§ 4 Vergütung sonstiger Leistungen

Für alle Leistungen, die nicht ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder in einem gesonderten Angebot/Vertrag aufgeführt sind, wird eine Vergütung
auf Stundenbasis berechnet. Der Stundensatz beträgt – abhängig von Art,Umfang
und Schwierigkeitsgrad der Leistung – mindestens 89,00 € netto pro Stunde,
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich angefallenem Aufwand.
Angefangene Stunden können anteilig oder – sofern branchenüblich – auf volle Stunden
aufgerundet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber auf Anfrage
vorab eine unverbindliche Aufwandsschätzung mitzuteilen.

§ 5 Haftung

Die NKK Immobilien geben Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc., die sie erhält, nur weiter,
übernimmt aber keine Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Es obliegt
dem Kunden, die Angaben eigenständig zu prüfen.
Die NKK Immobilien haften nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen zugesicherter
Eigenschaften oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In allen
anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Doppeltätigkeit

Die NKK Immobilien können grundsätzlich auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig
tätig werden. Dies erfolgt nur, wenn alle beteiligten Parteien vorher eindeutig
darüber informiert wurden.

§ 7 Rückfragen

Der Eigentümer eines Objektes, das die NKK Immobilien vermittelt, ist verpflichtet, vor
Abschluss des Hauptvertrages zu prüfen, ob die Zuführung des Vertragspartners
durch die NKK Immobilien erfolgt ist.

§ 8 Vertraulichkeit

Alle von den NKK Immobilien bereitgestellten Informationen und Unterlagen, einschließlich
Objektnachweisen, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an
Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der NKK Immobilien erlaubt. Bei Verstoß kann die
ursprüngliche Provision fällig werden.

§ 9 Datenschutz

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die NKK Immobilien personenbezogene Daten gemäß
den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen
Pflichten notwendig ist.

§ 10 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt Ratzeburg als vereinbarter Gerichtsstand. Es gilt
deutsches Recht.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird
durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen
Bestimmung am nächsten kommt.